Allgemeine Geschäftsbedingungen der myconsult GmbH

§ 1 Bestandteile der AGB

Das primäre Geschäftsfeld der myconsult GmbH ist die Bereitstellung von Dienstleistungen zur Realisierung von Reorganisations-/IT-Projekten. Im Folgenden wird die myconsult GmbH als Auftragnehmer, die jeweilige natürliche oder juristische Person, die einen Auftrag an den Auftragnehmer erteilt, als Auftraggeber bezeichnet. Die AGB werden im Angebot ausgewiesen und werden mit Auftragserteilung durch den Auftraggeber anerkannt.

§ 2 Vergütung/Zahlungsbedingungen/Aufrechnung

a. Soweit Leistungen nach Aufwand abgerechnet werden, gelten die jeweils für das Kalenderjahr gültigen Preise des Angebots.

b. Im Rahmen von Dienstverträgen rechnet der Auftragnehmer monatlich ab. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers halten in Abhängigkeit von den angebotenen Konditionen (Tagessatz oder Stundensatz) die täglichen Aufwendungen unter Angabe der Projektaktivität und der Art der Tätigkeit fest und legen diese mit der Rechnung dem Kunden vor. Der Kunde kann jederzeit Einsicht in die geleisteten Projektaufwände verlangen.

c. Im Rahmen der Durchführung von Werkverträgen erfolgt die Abrechnung der Dienstleistungen mit Abschluss der ausgewiesenen Projektphasen bzw. mit Projektende. Nachweis hierfür ist das Abnahmeprotokoll der jeweiligen Projektphase bzw. des Projekts, unterschrieben durch die unterschriftsberechtigten Mitarbeiter des Auftraggebers und Auftragnehmers.

d. Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar.

e. Wenn die Zahlung nicht zum Fälligkeitstermin eingeht, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen mit 5,5 Punkten über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz erheben.

f. Der Auftraggeber ist unbeschadet seines Rechts Zahlungen wegen fehlender oder fehlerhafter Gegenleistung zu verweigern, nicht befugt Zahlungen zurückzuhalten. Er kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder die von Auftragnehmer anerkannt worden sind.

§ 3 Arbeitsort, Mitwirkungspflíchten des Auftraggebers

a. Die Arbeiten werden bei Bedarf beim Auftraggeber durchgeführt.

b. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Der Auftraggeber stellt auf Wunsch des Auftragnehmers unentgeltlich ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung.

c. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

§ 4 Nutzungsrechte

a. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Leistungen für den vertraglich vorausgesetzten Einsatzzweck beliebig zu nutzen.

b. Der Auftragnehmer darf die Leistungen anderweitig verwerten, soweit § 7 nicht Geheimhaltung gebietet.

§ 5 Vertrag

a. Der Vertrag endet, wenn bestimmte Arbeiten durchgeführt werden sollen, mit deren Abschluss.

b. Der Vertrag endet, wenn der Vertrag auf unbestimmte Zeit läuft, durch Kündigung. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.

§ 6 Eigentumsrechte/Gefahrtragung

a. Der Vertragsgegenstand ist bis zur vollständigen Bezahlung und aller sonstigen Leistungen gemäß dieses Vertrages ausschließlich Eigentum des Auftragnehmers.

b. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, vor Übergang des Eigentums ein ihm zustehendes Anwartschaftsrecht auf Erwerb des Eigentums an Dritte zu übertragen oder Dritten den Besitz an dem Vertragsgegenstand zu überlassen. Vollstreckungsansprüche Dritter zeigt der Auftraggeber sofort an. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die auf den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufgegenständen und den Programmträgern angebrachten Eigentumsvermerke des Auftragnehmers auf diesen erhalten bleiben und sichtbar sind.

c. Alle vom Auftragnehmer in Durchführung dieses Vertrages in die Räume des Auftraggebers verbrachten Gegenstände und Unterlagen bleiben Eigentum des Auftragnehmers.

d. Mit der Lieferung des Vertragsgegenstandes an den Auftraggeber geht die Gefahr auf diesen über. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr zum vereinbarten Termin der Lieferung auf den Auftraggeber über. 

§ 7 Schweigepflicht des Anbieters/Datenschutz

a. Der Auftragnehmer ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über alle ihm als vertraulich überlassenen bezeichneten Informationen, die ihm im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Personen darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers erfolgen.

b. Der Auftragnehmer verpflichtet alle von ihm zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen schriftlich auf die Einhaltung der vorstehenden Vorschrift.

c. Jeder Vertragspartner darf Daten des anderen im Rahmen der Auftragsabwicklung automatisiert verarbeiten.

d. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer können allgemeine Auftragsdaten im Rahmen ihrer jeweiligen Marketingaufgaben heranziehen und damit öffentlich werben.

§ 8 Störung der Leistungserbringung

a. Soweit eine Ursache, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt, kann der Anbieter eine angemessene Verschiebung der Termine verlangen. Erhöht sich dadurch der Aufwand und liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, kann der Auftragnehmer auch die Vergütung seines Mehraufwands verlangen.

§ 9 Haftung des Auftragnehmers für Schutzrechtsverletzungen

a. Der Auftragnehmer haftet dafür, dass seine Leistungen im Bereich der Europäischen Gemeinschaft frei von Schutzrechten Dritter sind, und stellt den Auftraggeber von allen entsprechenden Ansprüchen frei.

b. Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber geltend, dass eine Leistung seine Rechte verletzen würde, benachrichtigt der Auftraggeber unverzüglich den Auftragnehmer. Er überlässt es diesem und dieser ggf. dessen Vorlieferanten soweit zulässig, die geltend gemachten Ansprüche auf dessen Kosten abzuwehren.

c. Werden durch eine Leistung Rechte Dritter verletzt, wird der Auftragnehmer nach eigener Wahl und auf eigene Kosten die Leistung zum Rechnungspreis (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurückzunehmen.

d. Der Auftragnehmer ist berechtigt, entsprechend den vorstehenden Regelungen dem Auftraggeber die Nutzung der Leistung zu untersagen, wenn ihm gegenüber schutzrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.

§10 Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz

a. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden und für Schäden, die durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften verursacht worden sind.

b. Bei leichten Fahrlässigkeiten haftet der Auftragnehmer nur, wenn der Auftragnehmer eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. Für einen einzelnen Schadensverfall ist die Haftung auf den Auftragswert begrenzt, jedoch begrenzt auf einen Maximalwert von € 25.000,00. Bei laufend zu zahlender Pauschale ist die Haftung auf die in dem Jahr zu zahlende Pauschale begrenzt, in dem der einzelne Schadensfall entstand. Der Auftraggeber kann bei Vertragsschluss eine weitergehende Haftung gegen gesonderte Vergütung verlangen. Der Auftragnehmer haftet bei leichter Fahrlässigkeit auch dann, wenn die Schäden durch die Betriebshaftpflicht des Auftragnehmers abgedeckt sind. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den bei Vertragsabschluss bestehenden Versicherungsschutz beizubehalten.

c. Bei Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur auf den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber für die Rekonstruktion der Daten erforderlich ist.

d. Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer verjähren in einem Jahr ab Anspruchentstehung, soweit nicht andere gesetzliche Verjährungsansprüche bestehen.

e. Soweit Ansprüche aus dem §§ 1 und 4 Produkthaftungsgesetz bestehen, bleiben diese unberücksichtigt.

§ 11 Sonstiges/Salvatorische Klausel

a. Es gilt deutsches Recht.

b. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrags müssen schriftlich fixiert werden.

c. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche aus dem Vertrag erwachsenen Ansprüche ist für beide Vertragsteile, sofern sie Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind, Paderborn.

d. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.

Stand: 21.10.2004

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